Wahl des Jugendamtselternbeirates
✦ KI-Zusammenfassung
Im Jugendhilfeausschuss wurde die Gründung eines Jugendamtselternbeirates sowie die Bestellung eines ständigen beratenden Mitglieds dieses Gremiums behandelt. Die Vorlage 2023/279 erläutert, dass sich die Elternbeiräte der Kindertageseinrichtungen auf örtlicher Ebene zu einem Jugendamtselternbeirat zusammenschließen können, um ihre Interessen gegenüber den Trägern der Jugendhilfe, wie dem Jugendamt, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden, zu vertreten. Die Entscheidung über die Bildung dieses Beirats liegt bei den Elternbeiräten der einzelnen Einrichtungen.
Der Fokus des Beirats soll auf übergeordneten Angelegenheiten liegen, die über die Belange einer einzelnen Kindertageseinrichtung hinausgehen. Dabei sollen insbesondere die Interessen von Kindern mit Behinderungen sowie von Kindern mit Migrationshintergrund berücksichtigt werden. Der Beirat besitzt ein Mitwirkungsrecht, jedoch kein Mitentscheidungsrecht in Finanz-, Personal- oder Konzeptionsfragen. Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit und zur Wahrung des Datenschutzes verpflichtet.
Für die Gültigkeit der Wahl ist eine Beteiligung von 15 Prozent der Kita-Elternbeiräte erforderlich. Das Jugendamt übernimmt dabei eine Unterstützungspflicht, indem es die Einladung zur ersten Sitzung zum Wahlverfahren übernimmt. Der Bereich Kinderförderung hat bereits eine konstituierende Sitzung moderiert, in der ein Vorstand gewählt und eine Geschäftsordnung bereitgestellt wurde. Die Tätigkeit des Beirats ist auf ein Jahr bis zur Neuwahl befristet. Ein Mitglied des Beirats soll künftig als ständiger Berater im Jugendhilfeausschuss teilnehmen können.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 196 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 331611100289