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Tischvorlage

Hauptsatzung der Stadt Castrop-Rauxel

2023/106 17.04.2023 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird eine Tischvorlage zur Neufassung der Hauptsatzung sowie zu zwei Änderungssatzungen zur Beratung vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist ein formeller Fehler in einem baurechtlichen Verfahren. Bei der Offenlegung eines Bebauungsplan-Entwurfes wurde die Bekanntmachung nicht ordnungsgemäß durchgeführt, da die Anforderungen an die ortsübliche Bekanntmachung gemäß der geltenden Hauptsatzung nicht fehlerfrei erfüllt wurden.

Die Verwaltung führt aus, dass die Bekanntmachung der Offenlage zeitlich vor der Veröffentlichung der Neufassung der Hauptsatzung vom 25. November 2021 erfolgte. Da eine fehlerhafte Bekanntmachung einer Offenlage nicht rückwirkend geheilt werden kann, ist eine rechtssichere Grundlage für die Bekanntmachungsform erforderlich. Um den Mangel zu beheben und die Rechtswirksamkeit der Verfahrensschritte sicherzustellen, wird vorgeschlagen, die Neufassung der Hauptsatzung vom 6. Dezember 2007 sowie die ersten und zweiten Änderungssatzungen von 2009 und 2011 erneut zu beschließen.

Durch die erneute Zustimmung mit Rückwirkung sollen die Satzungen in Kraft gesetzt werden, um die bestehende Praxis rechtlich abzusichern und die Wirksamkeit der Ortsrechtsetzung zu gewährleisten. Der Beschluss sieht vor, dass die Neufassung der Hauptsatzung rückwirkend zum 15. Dezember 2007 und die Änderungssatzungen rückwirkend zu den jeweiligen Daten im Dezember 2009 beziehungsweise Dezember 2011 in Kraft treten. Finanzielle Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht angegeben.

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