Überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO bei Kostenträger 113201 (Betriebsmanagement Betrieb 2) aus der Unterstützungsleistung des Landes Nordrhein-Westfalen 'Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut'; hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 06.07.2023
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine Dringlichkeitsentscheidung genehmigen, die am 6. Juli 2023 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist die überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 152.182,65 Euro im Bereich des Betriebsmanagements.
Die Grundlage für diese Maßnahme bildet eine Billigkeitsleistung des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem „Stärkungspakt NRW“. Diese Mittel dienen der finanziellen Unterstützung zur Aufrechterhaltung sozialer Infrastruktur, der Anpassung an einen erhöhten Bedarf sowie der Finanzierung von Programmen für Einzelfallhilfen. Da die Förderfähigkeit der verschiedenen Sachverhalte erst im Juni 2023 durch ergänzende Informationen des zuständigen Ministeriums abschließend geklärt werden konnte, liegen nun Bedarfsanmeldungen verschiedener Träger von Wohlfahrtsverbänden vor, die die Summe von 152.182,65 Euro beanspruchen.
Die Mittelbereitstellung erfolgt über eine Weiterleitungsvereinbarung an die Träger. Der daraus resultierende überplanmäßige Aufwand wird durch entsprechende Mehreinnahlagen aus der bereits verauslagten Landesleistung gedeckt, sodass für den städtischen Haushalt kein Eigenanteil entsteht. Da die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird und die Mittel zweckgebunden bis zum 31. Dezember 2023 zu verwenden sind, wurde die Dringlichkeitsentscheidung als notwendig und unabweisbar eingestuft. Die Genehmigung durch den Rat ist aufgrund der Haushaltsüberschreitung erforderlich.
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