Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Inanspruchnahme der 'Größenabhängigen Befreiungen' von der Verpflichtung zur Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 (§ 116a GO NRW)

2023/161 04.08.2023 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll darüber entscheiden, die „größenabhängigen Befreiungen“ gemäß § 116a GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 in Anspruch zu nehmen. Damit wird ein Verzicht auf die Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses sowie eines Gesamtlageberichtes beantragt. Die gesetzliche Grundlage erlaubt diesen Verzicht, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Nach Angaben der Verwaltung liegen mindestens zwei der erforderlichen Kriterien vor. Erstens machen die Erträge der vollkonsolidierungspflichtigen Aufgabenbereiche, in diesem Fall der EUV Stadtbetrieb AöR, weniger als 50 % der ordentlichen Erträge der Stadt aus. Zweitens liegt die Bilanzsumme der einzubeziehenden Aufgabenbereiche ebenfalls unter der 50-Prozent-Marke der städtischen Bilanzsumme. Auch die dritte Option, dass die Summe der Bilanzwerte aller Beteiligten den Schwellenwert von 1,5 Milliarden Euro nicht überschreitet, ist laut der Einschätzung der Verwaltung erfüllt.

Da die Jahresabschlüsse für das Jahr 2022 zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vorliegen, stützt sich die Begründung auf Entwürfe und geprüfte Abschlüsse aus den Vorjahren. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich die finanziellen Verhältnisse für das Jahr 2022 nicht wesentlich verändert haben werden. Durch die Inanspruchnahme der Befreiung bleibt die Verpflichtung zur Erstellung eines Beteiligungsberichts bestehen, um den Rat über die Beteiligungen der Stadt zu informieren.

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