Vorläufiger Beteiligungsbericht 2023 (Stand 01.08.2023)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/162 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit dem vorläufigen Beteiligungsbericht der Stadt Castrop-Rauxel für das Jahr 2023 (Stand 01.08.2023). Der Rat der Stadt soll diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Hintergrund der Vorlage ist die rechtliche Situation nach den Änderungen der kommunal-haushaltsrechtlichen Bestimmungen in Nordrhein-Westfalen. Da die Stadt Castrop-Rauxel seit dem Haushaltsjahr 2019 von der Verpflichtung zur Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses bzw. eines Gesamtlageberichtes absieht, besteht gemäß der Gemeindeordnung die Pflicht zur Aufstellung eines Beteiligungsberichts. Da die finalen Jahresabschlüsse für die Jahre 2020 bis 2022 noch nicht alle abschließend vorliegen, können die formalen Berichte für diesen Zeitraum erst nach deren Beschluss erstellt werden.
Um dem Rat dennoch eine aktuelle Information über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen zu ermöglichen, legt die Verwaltung nun jährlich einen vorläufigen Bericht vor. Für den Bericht 2023 wurden bei bestimmten Beteiligungen, wie der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH, der WiN Emscher-Lippe Gesellschaft zur Strukturverbesserung, der GeWo – Gesellschaft für Wohnungs- und Städtebau mbH, der d-NRW AöR, der Dortmunder Volksbank eG und der Sparkasse Vest Recklinghausen, die Jahresabschlüsse 2022 herangezogen. Bei weiteren Beteiligungen wurden die Daten aus dem Jahr 2021 verwendet. Zudem enthält der Bericht Rückmeldungen zum Geschäftsverlauf des ersten Halbjahres 2023 für Beteiligungen, bei denen die Stadt einen beherrschenden Einfluss ausübt.
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