Auswertung zum kostenfreien Parken für Elektroautos in der Innenstadt
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Auswertung zu den Auswirkungen des kostenfreien Parkens für Elektrofahrzeuge in der Innenstadt von Castrop-Rauxel vorgelegt. Grundlage war ein Beschluss des Rates vom 23. Juni 2022, der Fahrzeugen mit einem E-Kennzeichen nach dem Elektromobilitätsgesetz eine Parkdauer von drei Stunden auf bewirtschafteten städtischen Parkplätzen in der Altstadt und den Nebenzentren ohne Gebühren ermöglichte. Diese Regelung war auf den Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023 befristet.
Die Auswertung zeigt, dass zum Stichtag am 1. September 2023 in Castrop-Rauxel 862 batterieelektrische Fahrzeuge und 703 Hybridfahrzeuge zugelassen waren. Dies entspricht einem Gesamtanteil von 2,81 % an allen in der Stadt zugelassenen Kraftfahrzeugen. Damit liegt der Wert leicht über dem Durchschnitt des Kreises Recklinghausen, jedoch unter dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen und dem Bundesdurchschnitt. Seit 2019 ist bei beiden Antriebsarten ein Anstieg der Zulassungszahlen zu verzeichnen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Maßnahme ergab die Untersuchung, dass die Einnahmen aus bewirtschafteten Stellplätzen im ersten Halbjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund 7 % gestiegen sind. Die Verwaltung führt die Einnahmenentwicklung unter anderem auf das Ende der pandemiebedingten Einschränkungen zurück. Eine Erhebung zur tatsächlichen Nutzung des kostenfreien Parkens für Elektrofahrzeuge war nicht möglich. Der Klima- und Umweltausschuss soll die vorliegende Auswertung zur Kenntnis nehmen.
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