Gebührenbedarfsberechnung 2024 -Straßenreinigung- und Erlass einer Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Castrop-Rauxel (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/284 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung im Jahr 2024 sowie dem Erlass einer neuen Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung der entsprechenden Gebühren in Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt soll die Berechnung zur Kenntnis nehmen und dem Beschluss des Verwaltungsrates zur beiliegenden Straßenreinigungs- und Gebührensatzung zustimmen.
Nach der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung ist für das Jahr 2024 eine Steigerung der Gebühren um etwa 9,00 % vorgesehen. Die Kosten für die Reinigung von Anliegerstraßen sollen von bisher 4,89 € auf 5,33 € pro laufendem Frontmeter steigen. Für die Winterreinigung ist eine Gebühr von 1,70 € pro laufendem Frontmeter kalkuliert, gegenüber 1,60 € im Vorjahr. Als Gründe für diese Anpassung werden die Inflation sowie die tarifbedingten Steigerungen der Personalkosten im öffentlichen Dienst angeführt.
Zudem ist eine inhaltliche Änderung des § 9 Absatz 2 Satz 2 der Satzung vorgesehen. Der Anspruch auf Gebührenminderung bei ausbleibenden Reinigungsleistungen soll künftig prozentual auf Basis der jährlich geschuldeten Reinigungsleistung bewertet werden, statt auf eine feste Anzahl von Ausfällen begrenzt zu sein. Die Neuregelung sieht vor, dass bei einem Ausbleiben der turnusgemäßen Reinigung auf der gesamten Straße von bis zu 10 % der jährlichen Leistung sowie bei wetter- oder feiertagsbedingten Ausfällen kein Anspruch auf Minderung besteht. Die Bestätigung der vom Verwaltungsrat beschlossenen Satzung durch den Rat der Stadt ist gemäß der Kommunalunternehmenssatzung erforderlich.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20231127142041-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20231121115247-0