Gebührenbedarfsberechnung 2024 -Stadtentwässerung- und Erlass einer Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/285 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Stadtentwässerung im Jahr 2024 sowie dem Erlass einer entsprechenden Gebührensatzung. Der Rat der Stadt soll die vorliegende Berechnung zur Kenntnis nehmen und dem Beschluss des Verwaltungsrates über die neue Gebührensatzung zustimmen.
Nach den vorliegenden Berechnungen ist für das Jahr 2024 eine Anpassung der Gebühren vorgesehen. Die Gebühr für Schmutzwasser soll von 2,85 € pro Kubikmeter auf 3,09 € pro Kubikmeter steigen, was einer Erhöhung von etwa 8,42 % entspricht. Bei der Niederschlagswasserentsorgung ist eine Steigerung von 1,12 € auf 1,14 € pro Quadratmeter gebührenpflichtiger versiegelter Grundstücksfläche vorgesehen, was einem Zuwachs von circa 1,79 % entspricht.
Als Ursachen für diese Kalkulation werden die Inflation, die tarifbedingte Steigerung der Personalkosten im öffentlichen Dienst sowie eine Erhöhung der Beiträge zu den Gewässerverbänden angeführt. Bei der Niederschlagswassergebühr steht der Gebührenerhöhung eine Zunahme der gebührenrelevanten Flächen um etwa 450.000 Quadratmeter gegenüber, die im Zuge einer Überprüfung der veranlagten Flächen im Stadtgebiet festgestellt wurde.
Aufgrund der Kommunalunternehmenssatzung ist der Verwaltungsrat für den Erlass der Satzung zuständig, während Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Zustimmung des Rates bedürfen. Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Verwaltungsrates am 6. Dezember 2023 und des Rates der Stadt am 7. Dezember 2023 vorbereitet.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20231121094549-1
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20231121094549-0