Gebührenbedarfsberechnung 2024 -Gewässerunterhaltung- und Erlass der Gebührensatzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/286 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2024 im Bereich der Gewässerunterhaltung sowie dem Erlass der entsprechenden Gebührensatzung zur Umlage der anfallenden Kosten. Hintergrund der Vorlage ist die Einführung der Gewässerunterhaltungsgebühr durch die Stadt Castrop-Rauxel infolge einer Änderung des Landeswassergesetzes NRW, welche seither durch den EUV Stadtbetrieb erhoben wird.
Die vorliegende Kalkulation zeigt auf, dass die Kostenentwicklung insbesondere durch die Inflation sowie durch tarifbedingte Steigerungen der Personalkosten im öffentlichen Dienst beeinflusst wird. Zur Deckung der anfallenden Ausgaben wird vorgeschlagen, die Gebühr für das Jahr 2024 um etwa 5,7 % anzuheben. Die künftige Gebührenstruktur sieht einen Satz von 0,0503 € pro Quadratmeter für befestigte Flächen sowie einen Satz von 0,0018 € pro Quadratmeter für übrige Flächen vor.
Gemäß der Satzung für das Kommununternehmen der Stadt Castrop-Rauxel, EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel – AöR, liegt die Zuständigkeit für die Festsetzung der Gebühren beim Verwaltungsrat. Da die Entscheidung jedoch von grundsätzlicher Bedeutung ist, ist die Zustimmung des Rates der Stadt erforderlich. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Gebührenbedarfsberechnung 2024 zur Kenntnis nimmt und dem Beschluss des Verwaltungsrates zur beigefügten Gebührensatzung zur Gewässerunterhaltung zustimmt. Eine haushaltsmäßige Berührung wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20231121090139-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20231121090158-0