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Sitzungsvorlage

Satzung für die Wochenmärkte in der Stadt Castrop-Rauxel -Wochenmarktsatzung

2023/287 20.11.2023

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2023/287 befasst sich mit der Neufassung der Wochenmarktsatzung für die Stadt Castrop-Rauxel sowie der damit verbundenen Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2024. Der EUV Stadtbetrieb ist seit 2014 als Veranstalter der Wochenmärkte in der Castroper Altstadt, Ickern und Habinghorst tätig und erhebt für die Durchführung Gebühren nach dem Kommunalabgabengesetz.

Aufgrund der Kostenentwicklung und der Inflation wird eine Anpassung der Gebühren zum 1. Januar 2024 vorgeschlagen. Die Erhöhung soll im Durchschnitt zwischen 5 und 6 Prozent liegen, um die Aufwendungen des Stadtbetriebs zu decken. Die Vorlage sieht unterschiedliche Sätze pro angefangenem laufendem Meter Verkaufsfront vor, die sich nach der Art der Beschickung und dem Standort richten. So beträgt die Tagesgebühr für Propagandisten auf allen Märkten 7,00 Euro. Für andere Marktbeschicker variieren die Sätze in Ickern und Castrop zwischen 3,50 Euro und 4,20 Euro, abhängig von der Zahlungsweise und dem Umfang der Verpflichtung. In Habinghorst liegen die Sätze zwischen 3,05 Euro und 3,50 Euro.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Gebührenbedarfsberechnung 2024 zur Kenntnis nimmt und dem Beschluss des Verwaltungsrates über die neue Gebührensatzung zustimmt. Da die Entscheidung über die Satzung eine grundsätzliche Bedeutung hat, ist die Bestätigung durch den Rat nach dem Beschluss des Verwaltungsrates erforderlich.

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