Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) in der Stadt Castrop-Rauxel für 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/288 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, wie etwa Kleinkläranlagen oder abflusslosen Gruben, in der Stadt Castrop-Rauxel für das Jahr 2024. Der EUV Stadtbetrieb übernimmt in seinem Zuständigkeitsbereich die Überwachung und Entsorgung dieser Anlagen als öffentliche Einrichtung.
Die vorliegende Berechnung zeigt, dass die Gebühr im Jahr 2023 bei 81,34 Euro pro angefangenem Kubikmeter abgefahrenem Grubeninhalt lag. Die Unternehmerkosten belaufen sich für das Jahr 2024 weiterhin auf 42,00 Euro pro Kubikmeter zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, was einen Gesamtwert von 49,98 Euro pro Kubikmeter ergibt. Die Verwaltungskosten werden mit 31,33 Euro pro Kubikmeter angesetzt. Auf Basis dieser Werte ergibt sich rechnerisch ein Gebührensatz von 81,31 Euro pro Kubikmeter, was einer Senkung von 0,03 Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Trotz dieser geringfügigen rechnerischen Differenz wird vorgeschlagen, den Gebührensatz für 2024 nicht zu ändern und die bestehende Satzung nicht anzupassen. Als Begründung wird angeführt, dass die Unternehmerkosten stabil geblieben sind und mögliche geringfügige Erhöhungen der Abfuhrmengen nicht ausgeschlossen werden können. Aktuell sind 50 Grundstückseigentümer von dieser Regelung betroffen, da deren Grundstücke nicht an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Gebührenbedarfsberechnung zur Kenntnis nimmt und dem Beschluss des Verwaltungsrates zustimmt, die Gebührensatzung unverändert zu lassen.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20231121103150-0