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Sitzungsvorlage

Gebührenbedarfsberechnung 2024 -Abfallentsorgung- und Erlass einer Gebührensatzung zur Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung in der Stadt Castrop-Rauxel

2023/290 21.11.2023

✦ KI-Zusammenfassung

Die Sitzungsvorlage 2023/290 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung im Jahr 2024 sowie dem Erlass einer neuen Gebührensatzung zur Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung in der Stadt Castrop-Rauxel.

Nach der vorliegenden Kalkulation beläuft sich die Gebühr pro Liter Abfall im Jahr 2024 auf 2,49 Euro. Dies entspricht einer Steigerung von rund 9,0 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert von 2,30 Euro. Die Verwaltung führt diese Anpassung auf die Notwendigkeit der Kostendeckung zurück. Als Einflussfaktoren für die Kostenkalkulation werden die Inflation, tarifbedingte Steigerungen der Personalkosten im öffentlichen Dienst sowie die Bepreisung der CO2-Abgabe aus der Abfallverbrennung angeführt.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt die Gebührenbedarfsberechnung 2024 zur Kenntnis nimmt und dem Beschluss des Verwaltungsrates zur beigefügten Gebührensatzung zustimmt. Gemäß der Satzung für das Kommununternehmen EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel –AöR– ist der Verwaltungsrat für den Erlass von Satzungen im übertragenen Aufgabenbereich zuständig. Da Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung der Zustimmung des Rates bedürfen, ist die vom Verwaltungsrat beschlossene Satzung vor der öffentlichen Bekanntmachung durch den Rat der Stadt zu bestätigen.

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