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Einzelfallhilfen aus der der Unterstützungsleistung des Landes Nordrhein-Westfalen 'Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut', hier: Erlass von Elternbeiträgen

2023/227 22.09.2023 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über einen Beschlussvorschlag zur Erlassung von Elternbeiträgen für den Zeitraum von Januar bis September 2023 beraten. Die Maßnahme richtet sich an einkommensschwache Haushalte mit einem Jahreseinkommen von bis zu 50.000 Euro. Betroffen sind die Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege sowie der Offenen Ganztagsschule. Die bereits gezahlten Beiträge sollen den betroffenen Eltern an die Beitragspflichtigen erstattet werden.

Grundlage für diese Entlastung ist die Billigkeitsleistung des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem „Stärkungspakt NRW“. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat hierfür Mittel zur Unterstützung der sozialen Infrastruktur und zur Bewältigung finanzieller Härten bereitgestellt. Während ein Teil der Fördermittel bereits an Wohlfahrtsverbände für Beratungsangebote weitergeleitet wurde, verbleibt ein Betrag von rund 250.000 Euro zur Finanzierung dieser Einzelfallhilfen.

Finanziell führt der Erlass zu einem Minderertrag von etwa 253.577 Euro in den entsprechenden Haushaltspositionen für Elternbeiträge. Dieser Minderertrag wird nahezu vollständig durch die Zuweisungen aus dem „Stärkungspakt NRW“ gedeckt. Der verbleibende städtische Eigenanteil beläuft sich auf rund 3.100 Euro und soll durch Mittel aus den Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite finanziert werden. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts 2023 durch die Kommunalaufsichtsbehörde.

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