Überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 GO bei Kostenträger 113201 (Betriebsmanagement Betrieb 2) aus der Unterstützungsleistung des Landes Nordrhein-Westfalen 'Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut'; hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vom 19.09.2023
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die am 19. September 2023 getroffene Dringlichkeitsentscheidung genehmigen. Gegenstand der Vorlage 2023/228 ist die überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 87.528,59 Euro im Bereich des Betriebsmanagements Betrieb 2. Diese Mittel stammen aus der Unterstützungsleistung des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des „Stärkungspakts NRW“.
Die Grundlage für die Mittelbereitstellung ist eine Billigkeitsleistung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen in Höhe von insgesamt 569.205 Euro. Diese Zweckbindung dient der Aufrechterhaltung sozialer Infrastruktur sowie der Finanzierung von Programmen und Einzelfallhilfen. Nachdem bereits ein Betrag von 152.182,65 Euro an Träger der Wohlfahrtsverbände weitergeleitet wurde, liegen nun weitere Bedarfsanzeigen vor.
Die Verwaltung begründet die Dringlichkeitsentscheidung damit, dass die Träger für die Umsetzung der Hilfsangebote kurzfristig auf die Bereitstellung der Mittel angewiesen sind, um Rechtssicherheit für die Maßnahmen zu schaffen. Da die bisherige Mittelbereitstellung die Wertgrenze der Haushaltssatzung überschritten hat, ist die Genehmigung durch den Rat erforderlich. Die Deckung des weiteren Bedarfs erfolgt durch die entsprechenden Mehreinnahlagen aus der Landesleistung, sodass für den städtischen Haushalt keine zusätzliche Belastung entsteht.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 171 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 332209100238
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20230922102314-0