Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses liegt eine Vorlage zur Neubesetzung des Gremiums vor. Hintergrund der Anfrage ist die durch eine Neuwahl des Jugendamtselternbeirats entstandene Vakanz.
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll gemäß dem Beschlussvorschlag zwei Personen in den Jugendhilfeausschuss wählen. Dabei ist vorgesehen, einen Vertreter des Jugendamtselternbeirats als ordentliches beratendes Mitglied zu berufen sowie eine weitere Person als stellvertretendes beratendes Mitglied zu bestimmen.
Die Grundlage für dieses Verfahren bildet die Satzung für das Jugendamt der Stadt Castrop-Rauxel. Gemäß § 4 Abs. 3 Ziffer h dieser Satzung obliegt die Wahl neuer Mitglieder des Jugendhilfeausschusses dem Rat der Stadt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Neubesetzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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