Zustimmung zum Wirtschaftsplan des EUV für a) Teilbetrieb VII - Dienstleistungen b) Teilbetrieb IX - Straßeninfrastruktur
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll dem Wirtschaftsplan 2023 des EUV, Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, für zwei Teilbetriebe zustimmen. Die Vorlage 2023/028 betrifft die Kalkulationsgrundlagen für Erstattungsleistungen, die die Stadt an den EUV zu leisten hat.
Im Teilbetrieb VII – Dienstleistungen – sind Erstattungen in Höhe von insgesamt 310.100 Euro veranschlagt. Diese umfassen die Fahrbereitschaft der Verwaltungsführung (67.200 Euro), die Abwicklung von Grundsteuerangelegenheiten (92.100 Euro) sowie den betrieblichen und operativen Umweltschutz (150.800 Euro). Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss des Wirtschaftsjahres auf Basis der tatsächlich angefallenen Aufwendungen.
Der Teilbetrieb IX – Straßeninfrastruktur – sieht Erstattungsleistungen in Höhe von 6.990.583 Euro vor. Diese Leistungen basieren auf einem Geschäftsbesorgungsvertrag zur Straßeninfrastruktur und Sportplatzunterhaltung. Die Kosten für Kanalbenutzungsgebühren sowie die Gewässerunterhaltung sind nicht in diesem Wirtschaftsplan enthalten, werden jedoch separat an den EUV gezahlt.
Die Finanzierung der veranschlagten Aufwendungen ist innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung gesichert. Investitionen des EUV können nur im Rahmen der im städtischen Haushalt finanzierten Investitionsdringlichkeitsliste durchgeführt werden. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat der Stadt vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 332301100029
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20230124102817-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20230124102822-0