Satzung der Stadt Castrop-Rauxel über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Krankentransport- und Rettungsdienstes; Neufassung der Gebührentarife des Rettungsdienst
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Neufassung der Gebührensatzung sowie der Gebührentarife für den Krankentransport und den Rettungsdienst zum 1. Mai 2023 beschließen. Die Grundlage für die Anpassung der Entgelte bildet eine Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2023, die durch ein externes Beratungsunternehmen erstellt und durch die zuständige Fachabteilung der Verwaltung geprüft wurde. Die Beteiligung der Krankenkassen als Kostenträger erfolgte gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Rettungsdienstgesetzes Nordrhein-Westfalen und ergab Einverständnis zu den Änderungen.
Die Anpassung der Gebühren ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. Dazu gehören die Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes, die Ausweitung der Vorhaltezeiten der Rettungsmittel sowie die Zuweisung zusätzlicher einsatztaktischer Aufgaben durch den Kreis Recklinghausen. In der Folge wurden zusätzliche Fahrzeuge als technische Reserve beschafft. Zudem werden die gestiegenen Einsatzzahlen sowie ein erhöhter Aufwand für die Ausbildung und Weiterbildung des Personals sowie gestiegene Kosten für Querschnittsleistungen der Stadtverwaltung berücksichtigt.
Die finanzielle Auswirkung der Neufassung wird als haushaltsmäßig unbedenklich eingestuft, da die benötigten Mittel zur Verfügung stehen. Der städtische Eigenanteil im Ergebnisplan beläuft sich auf einen positiven Wert von 182.389,30 Euro, wobei die Gesamtaufwendungen mit rund 8,23 Millionen Euro den Erträgen von Dritten in Höhe von etwa 8,41 Millionen Euro gegenüberstehen. Die Finanzierung innerhalb der mittelfristigen Haushaltsplanung ist für die entsprechende Produktgruppe gesichert.
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Dokumente
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