Ernennung eines Schriftführers für den Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/031 des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Castrop-Rauxel behandelt die Neubesetzung der Funktion des Schriftführers für diesen Ausschuss. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Die Erstellung dieser Niederschrift erfolgt durch eine Person, die vom Haupt- und Finanzausschuss sowie vom Rat der Stadt zu bestellen ist.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, eine neue Person als Schriftführer zu benennen. Gleichzeitig wird die Abbestellung der bisherigen Schriftführerin beantragt. Die rechtliche Grundlage für diese personelle Änderung bildet die Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel. Nach den geltenden Regelungen ist die Niederschrift, welche in Form eines Beschlussprotokolls erstellt wird, sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch vom Schriftführer zu unterzeichnen.
Für die Stadt Castrop-Rauxel ergeben sich aus dieser personellen Neuregelung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss für die Sitzung am 16. Februar 2023 vorgelegt.
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