Kenntnisgabe der Neuausweisung von Naturdenkmalen im bebauten Innenbereich im Kreis Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/249 der Stadtverwaltung befasst sich mit der Neuausweisung von Naturdenkmalen im bebauten Innenbereich des Kreises Recklinghausen. Da die bestehende Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen in den Städten des Kreises nach 20 Jahren ausläuft, plant der Kreistag die Verabschiedung eines neuen Verordnungsentwurfs. Ziel ist die Sicherstellung des Schutzes von Objekten wie alten Bäumen, Findlingen oder historisch bedeutsamen Naturobjekten im Stadtgebiet.
Im Rahmen des Verfahrens zur Ermittlung der schutzwürdigen Objekte fand eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Die Stadtverwaltung hat im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß den Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes keinen Widerspruch gegen den Entwurf erhoben.
Für das Stadtgebiet Castrop-Rauxel bedeutet die Neuausweisung eine Erweiterung des bestehenden Schutzes. Während bisher drei Naturdenkmale im Stadtgebiet geschützt waren, sind im vorliegenden Verordnungsentwurf drei weitere Bäume als zusätzlich schutzwürdig aufgeführt. Die Vorlage liegt dem Ausschuss für Klima- und Umweltschutz sowie dem Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen) zur Kenntnisnahme vor. Es entstehen durch die Neuausweisung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20231103092743-0