Hauptsatzung (3. Änderung) der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 16. Februar 2023 über die dritte Änderung der Hauptsatzung beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der in der Anlage aufgeführten Neufassung vor.
Die Anpassung des § 16 zur Bürgerbeteiligung erfolgt auf Empfehlung der Kommunalaufsicht. Ziel der Änderung ist es, das Verfahren für Bürgeranträge neu zu strukturieren. Zukünftig sollen Bürgeranträge an ein einzelnes Gremium gerichtet werden, welches sich auf die Beschwerdetätigkeit konzentriert. Die Koordination der Beschwerdebearbeitung erfolgt durch diesen Ausschuss, welcher die Anliegen anschließend an den zuständigen Fachausschuss weiterleitet.
Die vorliegende Sitzungsvorlage der Stabsstelle Ratsangelegenheiten weist darauf hin, dass die Änderung der Hauptsatzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Die gegenübergestellte Fassung der Satzung zeigt die vorgenommenen Korrekturen, Ergänzungen und Streichungen im Vergleich zur bisher gültigen Version auf.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 332501100032
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20230201102839-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20230201103058-0