Bebauungsplan Nr. 252 'Nördliche Altstadt' hier: Erneuter Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 252 mit verändertem Geltungsbereich nach § 2 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 252 mit der neuen Bezeichnung „Nördliche Altstadt“ aufzustellen. Dabei wird der räumliche Geltungsbereich verändert. Das etwa 4,3 Hektar große Plangebiet im Stadtteil Castrop erstreckt sich über einen Teil der nördlichen Innenstadt und wird im Norden durch den Bereich Münsterplatz, Herner Straße und den Busbahnhof, im Westen durch die Lödenstraße, im Süden durch den Marktplatz sowie die Fußgängerzone und im Osten durch die Straße „Biesenkamp“ begrenzt.
Die Neufassung des Plans folgt auf einen ursprünglichen Beschluss aus dem Jahr 2017, der jedoch aufgrund ausstehender informeller Planungen ruhte. Die Verwaltung begründet die Neuausrichtung mit der Notwendigkeit einer städtebaulichen Neuordnung im Bereich zwischen dem Busbahnhof und der Lambertuskirche. Ziel ist es, die Funktionen der Altstadt als Hauptversorgungszentrum zu stärken und die bestehende Nutzungsmischung zu sichern.
Im Rahmen der Planung sollen unter anderem urbane Gebiete festgesetzt werden. Um die Attraktivität des Einzelhandels zu wahren und negativen Entwicklungen entgegenzuwirken, sollen Nutzungen wie Vergnügungsstätten oder Wettannahmestellen ausgeschlossen werden. Zudem sollen Festsetzungen zu überbaubaren Flächen, zur Höhenentwicklung sowie Inhalte der Werbesatzung geprüft und integriert werden. Die Planung sieht keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima vor, prüft jedoch Möglichkeiten zur Klimaanpassung, wie etwa Dachbegrünungspflichten. Die Kosten für das Verfahren werden aus dem allgemeinen Haushalt getragen.
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