Castrop-Rauxel Transparent

← Alle Vorlagen

Sitzungsvorlage

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2023

2023/033 26.01.2023 Betriebsausschuss 1 (Kultur, Ordnung, Ausländerwesen und Feuerwehr)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt einen Beschlussvorschlag zur ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für das Jahr 2023 vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, für insgesamt sieben Termine eine Öffnung der Geschäfte zwischen 13:00 Uhr und 18:00 Uhr zu ermöglichen. Die Grundlage hierfür bildet das Ladenöffnungsgesetz NRW, welches die Freigabe von Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse an bis zu acht Sonntagen pro Jahr erlaubt.

Die geplanten Öffnungen sind jeweils als Begleitveranstaltungen zu lokalen Festen und Märkten konzipiert. In der Altstadt sind der Frühlingsmarkt am 26. März sowie der Herbst-/Mittelaltermarkt am 15. Oktober vorgesehen. Im Ortsteil Ickern soll am 27. August ein Familienfest eine Ladenöffnung an der Ickerner Straße ermöglichen. In Habinghorst sind für die Lange Straße drei Termine geplant: ein Frühlingsfest am 5. März, ein Sommerfest am 2. Juli und ein Erntedankfest am 1. Oktober. Ein weiteres Kinder- und Stadtteilfest in Merklinde soll am 10. September eine Öffnung im Bereich der Bockenfelder Straße ermöglichen.

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurden die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, die Kirchen sowie die IHK und die Handwerkskammer beteiligt. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Verordnung aufgrund des bestehenden öffentlichen Interesses durch die Veranstaltungen rechtlich Bestand hat. Eine haushaltsmäßige Auswirkung der Vorlage wird nicht verzeichnet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 206 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente