Lärmaktionsplanung der 4. Stufe Hier: frühzeitige Trägerbeteiligung und Öffentlichkeitsbeteiligung für die Lärmkartierung der 4. Stufe und anschließende Entwurferstellung des Lärmaktionsplanes der 4. Stufe
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/230 des EUV Stadtbetriebs informiert den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz über den aktuellen Stand der Lärmaktionsplanung der 4. Stufe. Grundlage für das Verfahren ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie das Bundesimmissionsschutzgesetz. Im Rahmen der 4. Stufe wurden die Lärmkartierungen für Straßenwege in Städten ohne Ballungsraumfunktion durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) durchgeführt. Diese Kartierung umfasst ausschließlich Landes- und Bundesstraßen.
Zwischen dem 22. November und dem 21. Dezember 2023 findet eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zur Auswertung der Lärmkarten statt. Im Anschluss daran wird der Entwurf des Lärmaktionsplanes der 4. Stufe erarbeitet. Nach der Vorstellung in den politischen Gremien folgt die reguläre Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung, bevor der endgültige Plan im Rat der Stadt Castrop-Rauxel beschlossen wird.
Die vorliegenden Lärmkarten der 4. Stufe sind aufgrund einer neuen Berechnungsmethode nicht unmittelbar mit denen der 3. Stufe vergleichbar. Die Anpassungen umfassen unter anderem geänderte Parameter bei der Schallausbreitung, einen höheren Emissionsansatz für schwere Lkw sowie neue Vorgaben zur Straßenbebauung und Pegelklassen. Zudem ergeben sich neue Anforderungen an die Lärmaktionsplanung, wie die digitale Datenberichterstattung an die EU und die verpflichtende Angabe von Schätzwerten zur Anzahl der durch Maßnahmen entlasteten Personen. Die Erstellung des Lärmaktionsplanes inklusive Ratsbeschluss ist bis zum 18. Juli 2024 vorgesehen.
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