Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk 4 (Ortsteile Obercastrop, Schwerin, Bövinghausen, Merklinde und Frohlinde)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird in seiner Sitzung am 24. August 2023 über die Neubesetzung des Schiedsamtes für den Bezirk 4 beraten. Der Bezirk umfasst die Ortsteile Obercastrop, Schwerin, Bövinghausen, Merklinde und Frohlinde.
Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden der bisherigen Schiedsperson aus dem Amt. Die am 25. Juni 2020 gewählte Person hat beim zuständigen Amtsgericht ein Gesuch auf Entlassung aus dem Schiedsamt gestellt, welches vom Gericht bewilligt wurde.
Als Nachfolger wurde ein Bewerber vorgeschlagen, dessen Wahl durch den Rat erfolgen soll. Ein Beigeordneter hat die Eignung des Bewerbers für das Ehrenamt unter Berücksichtigung der erforderlichen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen befürwortet. Der Bewerber hat sein Einverständnis zur Übernahme des Amtes bereits schriftlich erklärt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bewerber für eine Wahlperiode von fünf Jahren zur Schiedsperson für den Bezirk 4 zu wählen. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Neubesetzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat.
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