Castrop-Rauxel Transparent

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Tischvorlage

Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Castrop-Rauxel (Entwässerungssatzung); Ergänzung des § 13 Abs. 4 der Entwässerungssatzung

2023/293 28.11.2023

✦ KI-Zusammenfassung

Die Tischvorlage mit der Nummer 2023/293 sieht eine Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Castrop-Rauxel vor. Konkret wird eine Ergänzung des Paragrafen 13 Absatz 4 beantragt, um die Regelungen zur Verantwortlichkeit der Grundstückseigentümer beim Schutz gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanal zu präzisieren.

Der bestehende Text legt fest, dass Grundstückseigentümer in Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene funktionstüchtige und geeignete Rückstausicherungen nach den Regeln der Technik einbauen müssen. Die Sicherungen müssen jederzeit zugänglich sein und eine Selbstüberwachung der Anschlussleitung ermöglichen. Die vorgeschlagene Neufassung ergänzt diesen Passus um den Hinweis, dass die Pflicht zum Einbau einer Rückstausicherung für alle Grundstücke gilt. Dies schließt explizit auch solche Grundstücke ein, bei denen in der Vergangenheit noch keine Rückstausicherung installiert wurde oder die satzungsrechtlich bereits hätte eingebaut werden müssen.

Mit dieser Änderung soll eine Annäherung an die Mustersatzung sowie eine Erhöhung der Rechtssicherheit erreicht werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt dem Beschluss des Verwaltungsrates des EUV Stadtbetrieb zuzustimmt. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Änderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen hat. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Verwaltungsrates des EUV Stadtbetriebs am 6. Dezember 2023 sowie des Rates der Stadt am 7. Dezember 2023 vorgesehen.

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