Beschluss über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/079 des Haupt- und Finanzausschusses befasst sich mit der Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2022 sowie aus Vorjahren in das Haushaltsjahr 2023. Die Verwaltung legt dem Rat verschiedene Beschlussvorschläge zur Umsetzung von investiven und konsumtiven Maßnahmen vor.
Im Bereich der investiven Maßnahmen wird die Übertragung von Ermächtigungen aus Vorjahren in Höhe von 5.865.784,39 Euro sowie von Ermächtigungen aus dem Jahr 2022 in Höhe von 7.065.809,48 Euro vorgeschlagen. Zudem wird eine Übertragung von 353.137,60 Euro für konsumtive Aufwendungen beantragt, die für die buchungssystematische Abwicklung von Zukäufen zu Festwerten erforderlich sind. Für konsumtive Aufwendungen und Auszahlungen aus Vorjahren bzw. dem Jahr 2022 wird ein Betrag von 2.578.494,95 Euro zur Übertragung vorgeschlagen.
Die Verwaltung führt aus, dass aufgrund der bestehenden Überschuldung und der Vorgaben des Haushaltssicherungskonzeptes strenge Maßstäbe für die Übertragung von Ermächtigungen gelten. Die Übertragungen im investiven Bereich beziehen sich auf bereits erteilte oder notwendige Aufträge, wobei Verzögerungen durch die Pandemie und die Ukrainekrise berücksichtigt wurden. Bei den konsumtiven Übertragungen handelt es sich um begründete Ausnahmen, etwa bei zweckgebundenen Mitteln aus Programmen wie dem DigitalPakt oder der Kinder- und Jugendarbeit. Die bereitgestellten Mittel sind nicht im Haushaltsplan 2023 abgebildet, wirken sich jedoch im Rahmen der Finanzrechnung auf die liquiden Mittel aus.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20230404071711-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20230404071720-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20230404071744-0