Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Außerplanmäßige Mittelbereitstellung des finanziellen Ausgleichs gemäß Gesetz zur Regelung des Belastungsausgleichs zum Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (Belastungsausgleichsgesetz G9 - BAG-G9) nach § 83 GO bei der Position 'Abgang Zuwendung Land - Einzelmaßnahme' zur späteren Verwendung

2023/085 30.03.2023 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung für den finanziellen Ausgleich im Rahmen des Belastungsausgleichsgesetzes G9 beschließen. Hintergrund ist die gesetzliche Regelung zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium, die den Schulträgern einen Ausgleich für investive Kosten bei der Schaffung und Ausstattung von Schulraum ermöglicht.

Die vorliegende Vorlage sieht vor, für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 Mittel in Höhe von 222.399,29 Euro beziehungsweise 444.798,58 Euro bereitzustellen. Diese Beträge wurden bereits durch das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen zugesprochen und die entsprechenden Zahlungen sind bereits erfolgt. Da die endgültige Verwendung der Mittel innerhalb des Jahres 202läufig noch nicht abschließend geklärt werden konnte, wurden die Beträge zunächst als erhaltene Anzahlung verbucht.

Die Bereitstellung der Mittel erfolgt auf der Abgangsposition für Einzelmaßnahmen im Bereich Schule. Die Deckung des außerplanmäßigen Bedarfs wird durch entsprechende Mehreinzahlungen auf dem Sachkonto für den Zugang von Zuwendungen des Landes sichergestellt. Der Vorgang ist haushaltsneutral, da die anfallenden Abschreibungen in Folgejahren durch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten kompensiert werden. Da die Wertgrenze von 75.000 Euro überschritten wird, ist die Genehmigung durch den Rat erforderlich.

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