Uniper Fernwärme Castrop-Rauxel; Bestehender Gestattungsvertrag von Mai 2000
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2023/086 befasst sich mit dem bestehenden Gestattungsvertrag zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und der Uniper Fernwärme Castrop-Rauxel, der im Mai 2000 abgeschlossen wurde. Dieser Vertrag berechtigt das Unternehmen, Fernheizleitungen im Stadtgebiet zu verlegen, zu betreiben, zu unterhalten und zu erneuern. Als Gegenleistung für die Nutzung städtischer Verkehrsflächen und Grundstücke zahlt die Uniper Fernwärme Castrop-Rauxel GmbH jährlich ein Entgelt in Höhe von 1,5 % ihrer Nettoumsatzerlöse an die Stadt.
Der Vertrag ist regulär bis zum 30. April 2025 befristet und verlängert sich gemäß den Vereinbarungen automatisch um jeweils fünf Jahre, sofern keine Kündigung mindestens zwei Jahre vor Ablauf der Laufzeit erfolgt. Die Verwaltung empfiehlt, den Vertrag fristgerecht zum 30. April 2025 schriftlich zu kündigen. Ziel dieser Maßnahme ist es, eine Neupositionierung der Vertragsinhalte zu ermöglichen.
Hintergrund der Vorlage ist zudem die Entscheidung der EU-Kommission, wonach Uniper sämtliche Fernwärmeaktivitäten in Deutschland und angrenzenden Auslandsmärkten veräußern muss. Vor diesem Hintergrund prüft die Stadt die Notwendigkeit einer Neubewertung des Vertrages im Kontext einer Dekarbonisierungsstrategie sowie eine mögliche Übernahme des Fernwärmenetzes. Die bestehenden Belieferungsverträge mit den Wärmeabnehmern bleiben von diesem Vorgang unberührt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und den Bürgermeister anzuweisen, die Kündigung auszusprechen sowie Gespräche über eine Fortführung der Fernwärme ab dem 1. Mai 2025 aufzunehmen.
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