Sachstandsbericht Haushaltssicherungskonzept (Berichtsstichtag 31.12.2022)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird über den Sachstandsbericht zum Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2022 informiert. Dieser Bericht bezieht sich auf den Berichtsstichtag zum 31. Dezember 2022 und dient der Information gegenüber dem Landrat des Kreises Recklinghausen in seiner Funktion als untere staatliche Verwaltungsbehörde.
Die Stadt unterlag bis zum Ende des Jahres 2021 den Regelungen des Stärkungspaktgesetzes NRW. Mit dem Auslaufen dieser gesetzlichen Grundlage zum Jahreswechsel 2022 traten für die Stadt wieder die allgemeinen Vorschriften der Gemeindeordnung sowie der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen in Kraft. Da die bilanzielle Überschuldung aufgrund der noch ausstehenden Jahresabschlüsse für 2020 und 2021 weiterhin bestand, war die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts für das Haushaltsjahr 2022 erforderlich.
Das vorliegende Konzept wurde bereits im Juli 2022 durch die Kommunalaufsicht genehmigt. Eine der darin enthaltenen Nebenbestimmungen verpflichtet die Stadt dazu, einen Bericht über die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen zum Stichtag 31. Dezember 2022 vorzulegen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Berichterstattung gegenüber der Kommunalaufsicht aufgrund eines Personalausfalls im Finanzbereich verzögert erfolgte, was jedoch bereits kommuniziert wurde.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20230531115539-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20230531115544-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20230531115855-0
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20230531115859-0