Beantragung eines Teilstandortes der Cottenburgschule
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Sitzungsvorlage 2023/036 sieht die Errichtung eines zweizügigen Teilstandortes der GGS Cottenburgschule am bisherigen Standort der GGS Am Hügel vor. Ziel der Maßnahme ist es, zum Schuljahr 2023/24 zusätzliche Kapazitäten für steigende Schülerzahlen zu schaffen. Da der Hauptstandort der Cottenburgschule aufgrund räumlicher Grenzen nur 56 Kinder aufnehmen kann, aber 90 Anmeldungen vorliegen, soll der Teilstandort die Aufnahme aller Kinder ermöglichen. Die Nutzung des Gebäudes am Standort Am Hügel 6 ist als Übergangslösung für maximal zwei Schuljahre geplant.
Langfristig ist die Planung einer eigenständigen, zweizügigen Grundschule am selben Standort für das Schuljahr 2024/25 oder 2025/26 vorgesehen, wofür die Errichtung bei der Bezirksregierung beantragt werden soll. Die Schülerinnen und Schüler des Teilstandortes bleiben grundsätzlich bis zum Schulabschluss Teil der Cottenburgschule. Es besteht jedoch die Option, bei der Errichtung der neuen Schule eine Ummeldung in die neue Schule zu beantragen, sofern dies mit der Bezirksregierung und dem zuständigen Ministerium abgestimmt werden kann.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Genehmigung für den Teilstandort bei der Bezirksregierung Münster zu beantragen. Die finanzielle Umsetzung der Maßnahme hat keine haushaltsmäßigen Auswirkungen, da die vorhandene Ausstattung des Standorts weitgehend genutzt werden kann. Die Entscheidung basiert auf der Schulentwicklungsplanung, die einen dauerhaften Bedarf an Schulraum in diesem Bereich feststellt.
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