Castrop-Rauxel Transparent

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Sitzungsvorlage

Neufassung der Hundesteuersatzung der Stadt Castrop-Rauxel

2023/222 14.11.2023 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Castrop-Rauxel empfiehlt die Neufassung der Hundesteuersatzung. Ein wesentlicher Grund für die Anpassung ist die Einführung des Bürgergeldes auf Bundesebene. Die Satzung soll die Terminologie aktualisieren, um den Verweis auf das Arbeitslosengeld II durch den Begriff „Bürgergeld“ zu ersetzen und so den aktuellen rechtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.

Ein weiterer Bestandteil der Neufassung ist die Integration einer bisher auf Ratsbeschluss basierenden Regelung zur Förderung der Hundevermittlung aus dem Tierheim Deininghauser Weg. Die Verwaltung schlägt vor, den bisherigen Zuschuss in eine temporäre Steuerbefreiung umzuwandeln und den Zeitraum von 12 auf 24 Monate zu erweitern. Ziel ist es, die Übernahme von Tieren aus dieser Einrichtung attraktiver zu gestalten und gleichzeitig die administrative Abwicklung zu vereinfachen. Eine Ausweitung dieser Befreiung auf andere Tierschutzorganisationen wird von der Verwaltung abgelehnt.

Zudem sieht der Entwurf die Einführung eines erhöhten Steuersatzes für Hunde vor, die gemäß dem Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen als gefährlich oder individuell gefährlich eingestuft sind. Für Hunde bestimmter Rassen, bei denen eine Gefährlichkeit gesetzlich unterstellt wird, soll der Steuersatz bei einem erfolgreichen Wesensnachweis auf den Faktor 1 reduziert werden können. Für Hunde, die aufgrund ihres individuellen Verhaltens als gefährlich eingestuft wurden, ist eine Reduzierung nicht vorgesehen. Die Steuersätze für alle übrigen Hunde bleiben unverändert.

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