Gebührenbedarfsberechnung 2023 'Friedhofwesen'
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Castrop-Rauxel hat eine neue Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2023 im Bereich des Friedhofswesens vorgelegt. Die Kalkulation basiert auf dem Modell der Kommunalagentur NRW und berücksichtigt die Entwicklung der Personalkosten, Betriebsaufwendungen sowie kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen. Die Gesamtkosten für das Jahr 2023 belaufen sich auf 1.859.034 Euro, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 233.063 Euro entspricht.
In die Berechnung flossen zudem die Ausgleichsmaßnahmen für vergangene Unterdeckungen aus dem Jahr 2019 sowie die Einbeziehung von Überdeckungen aus den Jahren 2020 und 2021 ein. Ein wesentlicher Bestandteil der Kalkulation ist der Abzug eines Grünwertanteils. Da Friedhofsflächen auch der allgemeinen Erholung dienen, werden 28,48 Prozent der Kosten für die Friedhofsunterhaltung als Grünwertanteil von den gebührenrelevanten Aufwendungen abgezogen.
Die daraus resultierenden gebührenrelevanten Aufwendungen belaufen sich auf 1.378.454,07 Euro. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt die Berechnung zur Kenntnis nimmt und die Änderung der Friedhofsgebühren entsprechend der angepassten Gebührensatzung beschließt. Die neuen Gebührensätze betreffen unter anderem die Grabnutzungsgebühren für verschiedene Grabarten, wie etwa Reihengräber, Urnengräber oder Wahlgräber, wobei die Kosten für die Friedhofsanlage als maßgeblicher Kostenfaktor für die Berechnung der Nutzungsgebühren dienen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20231109141038-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20231109141047-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20231109141052-0
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20231109141058-0