Gebührenbedarfsberechnung 2021 -Stadtentwässerung- und rückwirkender Erlass einer Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in der Stadt Castrop-Rauxel
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Verwaltungsrates am 14. Juni 2023 wird über die Gebührenbedarfsberechnung 2021 für die Stadtentwässerung sowie über die rückwirkende Erlassung einer Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in Castrop-Rauxel beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Verwaltungsrat die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2021 zur Kenntnis nimmt und die beigefügte Gebührensatzung mit Wirkung zum 1. Januar 2021 beschließt.
Hinsichtlich des Sachverhalts wird in der Vorlage auf eine bereits bestehende Vorlage zum Thema der OVG-Rechtsprechung sowie zum Umgang mit Widersprüchen gegen die Abwassergebühren der Jahre 2021 und 2022 verwiesen. Ein weiterführender Bericht zu diesem Sachverhalt ist für die Sitzung vorgesehen. Die Vorlage enthält zudem die Kalkulation des Gebührenbedarfs sowie die entsprechende Gebührensatzung für das Jahr 2021 als Anlagen. Die Entscheidung über diesen Tagesordnungspunkt findet im Rahmen einer öffentlichen Sitzung statt, bevor der Rat der Stadt am darauffolgenden Tag berät.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 137 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 343005100027
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20230531084318-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20230531084327-0