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Sitzungsvorlage

Gebührenbedarfsberechnung 2022 -Stadtentwässerung- und rückwirkender Erlass einer Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in der Stadt Castrop-Rauxel

2023/EUV/028 30.05.2023

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzung des Verwaltungsrates am 14. Juni 2023 wird über die Gebührenbedarfsberechnung 2022 für die Stadtentwässerung sowie über die rückwirkende Erlassung einer Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in Castrop-Rauxel beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Verwaltungsrat die Kalkulation des Gebührenbedarfs für das Jahr 2022 zur Kenntnis nimmt. Gleichzeitig soll die beigefügte Gebührensatzung mit Wirkung zum 1. Januar 2022 beschlossen werden.

Hinsichtlich des Sachverhalts wird in der Vorlage auf eine bereits bestehende Regelung zur Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts sowie zum Umgang mit Widersprüchen gegen die Abwassergebühren der Jahre 2021 und 2022 verwiesen. Ein weiterführender Bericht zu diesem Sachverhalt ist für die Sitzung vorgesehen. Die Vorlage enthält zudem die entsprechenden Anlagen zur Gebührenbedarfskalkulation und zur Gebührensatzung für das Jahr 2022. Die Entscheidung des Verwaltungsrates dient als Grundlage für die anschließende Beratung im Rat der Stadt am 15. Juni 2023.

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