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Sitzungsvorlage

Änderung der Bezeichnung einer Schule gem. § 6 SchulG NRW hier: neue Namensgebung der 'Grundschule Am Hügel'

2024/028 01.02.2024 Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung)

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung) am 22. Februar 2024 liegt ein Antrag zur Änderung der Bezeichnung der Grundschule Am Hügel vor. Die Schule hat mit Schreiben vom 15. Dezember 2023, basierend auf einem Beschluss der Schulkonferenz vom 12. Dezember 2023, die Umbenennung in „Löwenherz-Grundschule“ beantragt. Die Änderung soll zum Beginn des Schuljahres 2024/25 wirksam werden.

Die Vorlage zur Nummer 2024/028 erläutert, dass der Schulträger gemäß den geltenden Bestimmungen dazu berechtigt ist, den Namen einer Schule jederzeit zu ändern. Der neue Name muss dabei den Anforderungen des § 6 Abs. 6 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen entsprechen. Dies bedeutet, dass die Bezeichnung den Schulträger sowie die Schulform und bei Grundschulen zusätzlich die Schulart angeben muss. Zudem muss sich der Name von den Bezeichnungen anderer Schulen am selben Standort unterscheiden.

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat dem Betriebsausschuss 2 die Zuständigkeit für Entscheidungen über Schulnamen im Rahmen der entsprechenden Richtlinien übertragen. Für die vorgeschlagene Namensänderung der Einrichtung in der Kleinen Lönsstraße sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu verzeichnen.

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