Bebauungsplan Nr. 248 "Alter Garten" hier: Änderung des Geltungsbereichs
✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss 3 plant die Anpassung des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan Nr. 248 „Alter Garten“ in Henrichenburg. Ursprünglich war im Jahr 2016 vorgesehen, sowohl Wohnbauflächen als auch eine angrenzende Spielfläche bei der Grundschule Alter Garten zu entwickeln. Aufgrund eines Eigentümerwechsels und veränderter Entwicklungsabsichten soll das Verfahren nun angepasst werden. Die Fläche, die bisher für eine wohnbauliche Nutzung vorgesehen war, soll künftig nicht mehr überplant werden, wodurch die Spielfläche erhalten bleibt.
Der neue Geltungsbereich wird auf etwa zwei Hektar reduziert und umfasst lediglich den nördlichen Bereich zwischen der Abfahrt zur Bundesautobahn 2 und der Grundschule. Das geplante städtebauliche Konzept sieht eine aufgelockerte Wohnbebauung unter Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien sowie den Erhalt des Baumbestandes vor. Geplant sind zudem eine Wegeverbindung vom Vockmannshof zum Wohngebiet sowie eine verbesserte fußläufige Erreichbarkeit der Schule. Im Bereich der Autobahnrampen wird die Einrichtung einer Stellplatzanlage geprüft, um den Parkdruck in angrenzenden Wohngebieten zu senken. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Planverfahren fortzusetzen und einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
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Dokumente
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