Bürgeranträge gemäß §24 GO NRW _ Rückerstattung der Abwassergebühren für die Jahr 2021 und 2022
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 29. Februar 2024 wird über einen Bürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen beraten. Gegenstand des Antrags ist die Rückerstattung von Abwassergebühren für die Jahre 2021 und 2022.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Stadtverwaltung anweist, die für die genannten Jahre zu viel berechneten Gebühren aus den Abwassergebührenbescheiden an alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger zurückzuzahlen. Diese Rückerstattung soll ungeachtet der bereits eingetretenen Bestandskraft der entsprechenden Bescheide erfolgen.
Die Vorlage, die von der Stabsstelle Ratsangelegenheiten erstellt wurde, gibt an, dass durch diese Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Entscheidung über die Umsetzung der Rückzahlung wird im Rahmen der Beratung des Rats der Stadt getroffen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20240228112910-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20240229142335-0