Vorläufiger Beteiligungsbericht 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den vorläufigen Beteiligungsbericht 2024 zum Stand vom 1. August 2024 zur Kenntnis nehmen. Da die Stadt seit dem Haushaltsjahr 2019 von der Verpflichtung zur Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses befreit ist, besteht gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die Pflicht zur Aufstellung eines Beteiligungsberichts. Um den Rat dennoch regelmäßig über die wirtschaftliche Lage der städtischen Beteiligungen zu informieren, legt die Verwaltung diese vorläufigen Berichte unterjährig vor.
Der vorliegende Bericht basiert für bestimmte Unternehmen, wie etwa die Entwicklungsgesellschaft Castrop-Rauxel GmbH oder die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH, auf den bereits abschließend geprüften Jahresabschlüssen des Geschäftsjahres 2023. Bei Beteiligungen, für die der Abschluss 2023 noch nicht vorliegt, werden die Daten aus dem Jahr 2022 herangezogen. Zudem enthält der Bericht Informationen zum Geschäftsverlauf der von der Stadt beherrschten Beteiligungen für das erste Halbjahr 2024.
Aufgrund der noch ausstehenden Jahresabschlüsse für das Jahr 2024 können bestimmte Bestandteile des offiziellen Musterberichts, wie etwa spezifische Finanz- und Leistungsbeziehungen, in dieser vorläufigen Fassung noch nicht vollständig dargestellt werden. Die finalen Beteiligungsberichte für die Jahre 2022 und 2023 werden erst nach Abschluss der entsprechenden Jahresabschlüsse vorgelegt.
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