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Sitzungsvorlage

Wahl des Jugendamtelternbeirates

2024/220 05.11.2024 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Informationen zur Bildung des Jugendamtselternbeirates für das Kindergartenjahr 2024/25 zur Kenntnis. Auf Grundlage der entsprechenden rechtlichen Bestimmungen können sich Elternbeiräte von Kindertageseinrichtungen auf örtlicher Ebene zusammenschließen, um ihre Interessen gegenüber den Trägern der Jugendhilfe, wie etwa Kirchen oder Wohlfahrtsverbänden, zu vertreten. Der Fokus des Beirates liegt dabei auf Angelegenheiten, die über die Belange einzelner Einrichtungen hinausgehen, während Entscheidungsbefugnisse in Finanz-, Personal- oder Konzeptionsfragen bei den jeweiligen Trägern und dem Jugendamt verbleiben.

Für die Gültigkeit der Wahl ist eine Beteiligung von mindestens 15 Prozent der Elternbeiräte der teilnahmeberechtigten Kindertageseinrichtungen erforderlich. Das Jugendamt unterstützt das Verfahren durch die Einladung und Moderation der Sitzungen. Der Beirat setzt sich für das laufende Kindergartenjahr aus einem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, einer Schriftführung sowie einer Beauftragten für Gesundheit und Prävention zusammen. Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und sollen zudem sicherstellen, dass die Interessen von Kindern mit Behinderungen sowie von Kindern mit Migrationshintergrund angemessen berücksichtigt werden. Der Beirat übt seine Tätigkeit für ein Jahr bis zur nächsten Wahl aus.

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