Beteiligungsbericht 2020
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über den Beteiligungsbericht für das Haushaltsjahr 2020. Da die Stadt im Jahr 2020 von der Verpflichtung zur Erstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses abgesehen hat, besteht gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die Pflicht zur Erstellung eines Beteiligungsberichts. Dieser Bericht bietet eine Übersicht über alle verselbständigten Aufgabenbereiche der Kommune, einschließlich der Beteiligungsverhältnisse, der Jahresergebnisse sowie des Stands der Verbindlichkeiten und der Entwicklung des Eigenkapitals.
Die Vorlage des Berichts erfolgt mit einer zeitlichen Verzögerung. Grund hierfür war ein Wechsel der Finanzsoftware in der Verwaltung sowie damit verbundene Schwierigkeiten bei der Datenmigration, wodurch die Feststellung der Jahresabschlüsse erst verzögert erfolgen konnte. Der Jahresabschluss für das Jahr 2020 wurde beispielsweise erst im Dezember 2023 vom Rat festgestellt. Die Verwaltung arbeitet an der Aufstellung der nachfolgenden Abschlüsse und geht davon aus, dass bis zum Jahr 2025 wieder ein regulärer Zeitplan bei der Erstellung der obligatorischen Abschlüsse erreicht wird. Zur kontinuierlichen Information des Rates wurden bereits vorläufige Beteiligungsberichte für die Jahre 2022 und 2023 vorgelegt; eine entsprechende Vorlage für das Jahr 2024 ist ebenfalls vorgesehen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20240604091712-0