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Sitzungsvorlage

Lärmaktionsplan der 4. Stufe für die Stadt Castrop-Rauxel

2024/111 06.05.2024 Betriebsausschuss 3 (Planen, Bauen und Wohnen)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Sitzungsvorlage 2024/111 befasst sich mit der Verabschiedung des Lärmaktionsplans der 4. Stufe für die Stadt Castrop-Rauxel. Grundlage für die Planung ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie das Bundesimmissionsschutzgesetz, wonach Lärmaktionspläne dort erstellt werden müssen, wo Lärmkarten vorliegen. Während das Eisenbahn-Bundesamt für die Schienenwege zuständig ist, obliegt die Lärmkartierung und Aktionsplanung für Straßenwege den Gemeinden und den nach Landesrecht zuständigen Behörden.

Die aktuelle Lärmkartierung der 4. Stufe umfasste für Städte, die nicht zum Ballungsraum des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW gehören, ausschließlich Landes- und Bundesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr. Kommunal- und Kreisstraßen wurden in diesem Prozess nicht kartiert.

Im Rahmen des Verfahrens fand bereits eine frühzeitige Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit statt. Auf Basis dieser Beteiligung und der erstellten Lärmkarten wurde ein Entwurf erarbeitet, der im Februar 2024 verschiedenen Gremien vorgelegt wurde. Nach einer weiteren Beteiligungsphase im März 2024 wurde der endgültige Lärmaktionsplan erstellt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt den Sachstandsbericht zur Kenntnis nimmt und den Lärmaktionsplan der 4. Stufe in der vorliegenden Fassung beschließt. Die Übermittlung der verbindlich erklärten Pläne an das LANUV muss erfolgen, damit diese bis zum 18. Juli 2024 an die Europäische Union weitergeleitet werden können. Eine haushaltsmäßige Berührung wird nicht angegeben.

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