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Sitzungsvorlage

Neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung "Hans- Christian-Andersen-Schule" in Castrop-Rauxel

2024/163 06.08.2024 Betriebsausschuss 2 (Familie, Jugend, Soziales und Bildung)

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll den Abschluss einer neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für den Betrieb der Hans-Christian-Andersen-Schule beschließen. Die Regelung sieht eine Zusammenarbeit zwischen der Stadt Castrop-Rauxel als Schulträger und den Partnerstädten Datteln, Oer-Erkenschwick sowie Waltrop vor. Die Neufassung soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten, vorbehaltlich der formalen Zustimmung durch die beteiligten Partnerstädte, die für September 2024 vorgesehen ist.

Im Vergleich zur bisherigen Vereinbarung ändert sich die Art der Kostenbeteiligung. Die Partnerstädte beteiligen sich künftig nicht mehr direkt an den investiven Kosten des Schulbetriebs, sondern tragen nach der Aktivierung von Anlagen und Gebäuden Anteile an den Zinsen und Abschreibungen. Durch die Neufassung treten zudem die Städte Datteln und Oer-Erkenschwick wieder in die jährliche Kostenbeteiligung ein, nachdem sie die vorherige Vereinbarung gekündigt hatten.

Die neue Regelung orientiert sich an Modellen, die bereits für die Martin-Luther-King-Schule sowie die Schule Oberwiese angewendet wurden und vom Schulträger-Arbeitskreis sowie dem Kreis Recklinghausen als Muster festgelegt wurden. Die genauen finanziellen Auswirkungen der Neuregelung können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden.

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