Antrag der FWI-Fraktion vom 05.12.2024_Änderungsantrag Satzung zur Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer in Castrop-Rauxel ab dem 01.01.2025
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 12. Dezember 2024 wird über einen Änderungsantrag zur Satzung zur Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer beraten. Der entsprechende Antrag wurde von der FWI-Fraktion am 5. Dezember 2024 eingebracht. Gegenstand des Antrags ist die Änderung der Hebesätze für die Grundsteuer in Castrop-Rauxel mit Wirkung zum 1. Januar 2025.
Bei dem Vorgang handelt es sich um eine Tischvorlage mit der Nummer 2024/276, deren Federführung beim Rat der Stadt liegt. Der Antrag befasst sich mit der Anpassung der Satzung zur Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer für das kommende Kalenderjahr. Laut den Angaben in der Vorlage sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang zu verzeichnen. Die Details zum konkreten Beschlussvorschlag sind in der zugehörigen Anlage dokumentiert.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 350612100286
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20241206083710-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20241206083729-0