Verwendung der Landes- und Bundeszuwendung zur Beteiligung an den Kosten der Kommunen für die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel berät über die Verwendung von Landes- und Bundesmitteln zur Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete. Der Beschlussvorschlag sieht den Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung zwischen der Stadt Castrop-Rauxel und dem EUV Stadtbetrieb vor, um geeignete Immobilien zu erwerben. Die dafür vorgesehenen Mittel belaufen sich auf insgesamt 1.785.536,49 Euro.
Die Finanzierung setzt sich aus Landesmitteln in Höhe von 1.523.019,73 Euro sowie Bundesmitteln in Höhe von 262.516,76 Euro zusammen. Die Landesmittel wurden im Rahmen des Sondervermögens zur Bewältigung der Krise infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine bereitgestellt. Die Mittel dienen der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung geflüchteter Menschen sowie der Digitalisierung der Ausländerbehörden.
Der Verwaltungsvorstand beabsichtigt, den Betrag zeitnah für den Erwerb von Immobilien zu verwenden, wobei das konkrete Objekt noch festzulegen ist. Um die Förderfähigkeit der Mittel sicherzustellen, muss bis zum 31. Dezember 2024 eine entsprechende vertragliche Verpflichtung eingegangen werden. Die künftigen Abschreibungen sollen durch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten kompensiert werden. Die laufenden Betriebskosten sind perspektivisch im Budget für Migration und Obdachlosenhilfe zu decken.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 171 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 350612100287