Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH beschließen. Konkret geht es um eine Anpassung der Regelungen in den Paragrafen 13 Absatz 2, 5 und 6.
Grund für die vorgeschlagene Änderung ist die Neufassung der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) wurden die gesetzlichen Anforderungen an die Erstellung von Jahresabschlüssen angepasst. Während bisher die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften galten, ermöglicht die neue Rechtslage eine größenadäquate Gestaltung der Berichtsstandards. Da die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH die Kriterien einer großen Kapitalgesellschaft – definiert durch Bilanzsumme, Umsatzerlöse oder Mitarbeiterzahl – nicht erfüllt, soll der Gesellschaftsvertrag an die aktuelle Rechtslage angepasst werden. Die Änderungen in den weiteren Absätzen dienen der rechtlichen Anpassung sowie redaktionellen Korrekturen im Hinblick auf Verweisnormen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die von der Stadt entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung der Änderung zustimmen. Nach der Verabschiedung müssen die Änderungen notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden. Zudem ist die Kommunalaufsicht über die Änderung zu informieren.
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