Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaft und Marketing Castrop-Rauxel GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaft und Marketing Castrop-Rauxel GmbH beschließen. Konkret wird die Zustimmung der städtisch entsandten Mitglieder im Aufsichtsrat sowie in der Gesellschafterversammlung zu zwei spezifischen Änderungen beantragt.
Die erste Änderung betrifft die Vorgaben zur Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gemäß § 17 Abs. 1. Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen im Kommunalrecht Nordrhein-Westfalens soll die Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches an die tatsächliche Größe der Gesellschaft angepasst werden. Da die Wirtschaft und Marketing Castrop-Rauxel GmbH nicht die Kriterien einer großen Kapitalgesellschaft erfüllt, ermöglicht die Neuregelung eine größenadäquate Aufstellung und Prüfung der Abschlüsse.
Zudem soll der Aufgabenbereich der Gesellschaft in § 2 Abs. 2 um die Koordination internationaler Städtepartnerschaften sowie sonstiger internationaler Begegnungen auf kommunaler Ebene erweitert werden. Diese Aufgabe soll künftig nicht mehr durch die Kernverwaltung, sondern durch die Gesellschaft wahrgenommen werden, um verwaltungsökonomische Synergieeffekte zu nutzen.
Nach der Beschlussfassung durch den Rat müssen die Änderungen durch den Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung formal bestätigt sowie notariell beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden. Abschließend ist die Änderung der Kommunalaufsicht anzuzeigen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 177 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 350711100243
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20241127091920-0