Benennung eines Vertreters der Stadt Castrop-Rauxel für das Beratungsgremium der Uniper Wärme GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Castrop-Rauxel am 12. Dezember 2024 wird über die Benennung eines Vertreters für das Beratungsgremium der Uniper Wärme GmbH beraten. Die entsprechende Sitzungsvorlage mit der Nummer 2024/236 regelt die Nachbesetzung dieser Position im Gremium.
Die Grundlage für diese Bestellung bildet § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Dieser sieht vor, dass der Rat der Stadt Vertreter für Organe von juristischen Personen oder Personenvereinigungen benennt, an denen die Kommune unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Dies umfasst unter anderem die Vertretung in Gesellschafterversammlungen oder Aufsichtsräten.
Ein bisheriger Vertreter war seit einem Beschluss aus dem Jahr 2020 in diesem Beratungsgremium tätig. Aufgrund des Todes der betreffenden Person muss nun ein neuer Vertreter bzw. eine neue Vertreterin durch den Rat bestimmt werden. Die Vorlage hält fest, dass die Neubesetzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zur Folge hat.
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