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Sitzungsvorlage

Beschluss über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2024

2024/039 08.02.2024 Rat der Stadt

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel wird im Rahmen der Sitzung am 29. Februar 2024 über die Übertragung von Haushaltsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2024 beraten. Die Vorlage regelt die Fortführung von Mitteln aus Vorjahren sowie aus dem Haushaltsjahr 2023 unter Berücksichtigung der geltenden Kommunalhaushaltsverordnung NRW und des bestehenden Haushaltssicherungskonzeptes.

Der Beschlussvorschlag umfasst vier Kernpunkte. Er sieht die Übertragung von Ermächtigungen für investive Maßnahmen aus Vorjahren in Höhe von rund 4,35 Millionen Euro vor. Zudem sollen Ermächtigungen für investive Auszahlungen aus dem Jahr 2023 in Höhe von etwa 12,84 Millionen Euro übernommen werden. In diesem Betrag sind zweckgebundene Zuweisungen von Bund und Land für die Unterbringung von Flüchtlingen sowie für den Belastungsausgleich enthalten.

Ein weiterer Punkt betrifft die Übertragung von 604.058,14 Euro für konsumtive Aufwendungen, die systembedingt durch Zukäufe zu Festwerten entstehen. Schließlich wird die Übertragung von etwa 1,43 Millionen Euro für konsumtive Aufwendungen und Auszahlungen beantragt. Diese Ausnahmen basieren auf der Verpflichtung, zweckgebundene Mittel, wie etwa aus dem Programm „Gute Schule 2020“ oder dem DigitalPakt, entsprechend ihrer Herkunft zu verwenden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass aufgrund der Überschuldung der Stadt ein strenger Maßstab bei der Prüfung dieser Übertragungen angelegt wird.

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