Sachstandsbericht über die aktuellen Entwicklungen zum Konsumcannabisgesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Die Sitzungsvorlage 2024/117 der Verwaltung dient als Sachstandsbericht über die Auswirkungen des Konsumcannabisgesetzes auf die örtlichen Ordnungsbehörden. Der Bericht geht auf eine Anfrage der Ausschussmitglieder aus einer Sitzung vom 17. April 2024 zurück.
Im Zentrum der Ausführungen stehen die gesetzlich festgelegten Konsumverbotszonen. Demnach ist der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren sowie in bestimmten öffentlichen Bereichen verboten. Dazu zählen Schulen, Kinderspielplätze, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie öffentlich zugängliche Sportstätten in einem Abstand von weniger als 100 Metern. Zudem gilt ein Konsumverbot in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr. Zur Visualisierung dieser Zonen hat der Bereich Ordnung in Zusammenarbeit mit dem Bereich Vermessung und Geoinformation eine Übersichtskarte erstellt.
Seit dem 1. Mai 2024 sind die Gemeinden gemäß einer Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten zuständig. Dies umfasst Verstöße gegen die Besitzgrenzen sowie den Konsum in den genannten Verbotszonen. Die Zuständigkeit für diese Aufgaben wurde verwaltungsintern dem Bereich 3ichter übertragen. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Umsetzung der neuen Aufgaben mit personellen, technischen und fachlichen Anforderungen verbunden ist. Der Betriebsausschuss 1 wird angehalten, die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.
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