Änderung der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Castrop-Rauxel (Baumschutzsatzung) vom 12.03.1998 in der Fassung der 7.Änderungssatzung vom 22.11.2022
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel soll die achte Änderungssatzung zur Baumschutzsatzung beschließen. Die vorliegende Sitzungsvorlage sieht eine Überarbeitung der bestehenden Regelungen vom 12. März 1998, einschließlich der siebten Änderungssatzung von November 2022, vor.
Die Verwaltung hat die Satzung auf Basis praktischer Erfahrungen sowie der rechtlichen und fachlichen Prüfung eingegangener Anträge und Ablehnungen redaktionell angepasst. Dabei wurde insbesondere der Paragraph 5 zur Anordnung von Maßnahmen konkreter gefasst. Auch die Regelungen zu Ausnahmen und Befreiungen in Paragraph 6 wurden überarbeitet. Ein weiterer Schwerpunkt der Änderung liegt in Paragraph 7, der die Anforderungen an Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten und Preissteigerungen anpasst. Zudem wurden die Gebühren für die Prüfung und Erteilung von Bescheiden aktualisiert.
Die Vorlage durchläuft im September 2024 die Beratung im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz sowie im Betriebsausschuss 3, bevor sie im Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt wird. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 350808100170
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20240820072525-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20240820072539-0